Rechtsprechung
   OLG Jena, 20.03.2012 - 4 U 840/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8116
OLG Jena, 20.03.2012 - 4 U 840/11 (https://dejure.org/2012,8116)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.03.2012 - 4 U 840/11 (https://dejure.org/2012,8116)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. März 2012 - 4 U 840/11 (https://dejure.org/2012,8116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 141 ZPO, § 445 ZPO, § 447 ZPO, § 448 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör in der Berufungsinstanz: Vernehmung der beweisbelasteten Partei; erstmaliger Antrag auf Vernehmung eines indirekten Zeugen; Parteivernehmung von Amts wegen nach Ausschöpfung anderer Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 445; ZPO § 447; ZPO § 448
    Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auch indirekte Zeugen (vom Hörensagen) sind zu vernehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Zeugen vom Hörensagen können als Beweismittel zu vernehmen sein! (IBR 2012, 1160)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 29.11.2011 - 4 U 588/11

    Zum "Recht auf Beweis" im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 4 U 840/11
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29.11.2011 - 4 U 588/11 - (veröffentlicht im Internet) ausgeführt, dass sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07) für das Gericht die Pflicht ergibt, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29.11.2011 - 4 U 588/11 - (veröffentlicht im Internet) ausgeführt, dass sich aus der.

  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 20.03.2012 - 4 U 840/11
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29.11.2011 - 4 U 588/11 - (veröffentlicht im Internet) ausgeführt, dass sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07) für das Gericht die Pflicht ergibt, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07) für das Gericht die Pflicht ergibt, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

  • OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12

    Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg

    Der Senat hat hierzu in einer Vielzahl von Einzelfällen ausgeführt, dass letztlich nicht entschieden werden müsse, wie weit die Pflichten (einer Gemeinde) für die Wegesicherheit tätig zu werden, gingen, wenn es sich bei der inkriminierten Gefahrenstelle um eine so deutlich sichtbare und daher von jedem Benutzer meisterbare Gefahrensituation handelte, auf die er sich bei der gebotenen Eigensorgfalt einzurichten vermag (vgl. grds. Beschluss des Senats v. 19.03.2009 - 4 U 688/08; ferner bereits Urteil v. 08.08.2000 in NJW 1998, 247; zuletzt Beschluss v. 21.02.2012 - 4 U 840/11 m.w.Nw.; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 1614; BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Jena, 11.07.2012 - 4 W 322/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Grünanlagen: Sturz eines neunjährigen Kindes über

    Der Senat hat hierzu in einer Vielzahl von Einzelfällen ausgeführt, dass letztlich nicht entschieden werden müsse, wie weit die Pflichten (einer Gemeinde) für die Wegesicherheit tätig zu werden, gingen, wenn es sich bei der inkriminierten Gefahrenstelle um eine so deutlich sichtbare und daher von jedem Benutzer meisterbare Gefahrensituation handelte, auf die er sich bei der gebotenen Eigensorgfalt einzurichten vermag (vgl. grds. Beschluss des Senats v. 19.03.2009 - 4 U 688/08; ferner bereits Urteil v. 08.08.2000 in NJW 1998, 247; zuletzt Beschluss v. 21.02.2012 - 4 U 840/11 m.w.Nw.; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 1614; BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17

    Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH

    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Tatsachenbehauptung spricht (BGH, Urteil vom 05.07.1989, VIII ZR 334/88, NJW 1989, 3222 ff., zitiert nach: juris, Rn. 16; OLG Köln, Urteil vom 12.07.2013, 20 U 19/13, zitiert nach: juris, Rn. 12; OLG Thüringen, Beschluss vom 20.03.2012, 4 U 840/11, zitiert nach: juris, Rn. 17).
  • LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11

    Betriebsbedingte Kündigung; Parteivernehmung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nach § 448 ZPO nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (sog. "Anbeweis"; vgl. BGH 16. Juli 1988 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363; OLG Thüringen 20. März 2012 - 4 U 840/11; LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2011 - 3 Sa 167/11 - juris).
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